Wem und warum nutzt ein Versicherungsmakler?

Kennen Sie einen Versicherungsmakler? Dank der Gesetzgebung ist er eine besondere Spezies.

Obwohl das Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) diesen Makler schon seit 1908 kennt, ist er erst seit dem 22.05.2007 wieder intensiver in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Seitdem benötigt er eine eigene Zulassung nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung. Wer als Versicherungsmakler tätig ist, wird in der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 59 Absatz 3 beschrieben, die zum 01.01.2008 in Kraft trat.

Der Versicherungsmakler ist also eine Spezialform des Versicherungsvermittlers. Seine Aufgaben werden in § 60 und § 61 VVG (Beratungsgrundlage sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten) beschrieben. Dies gilt auch für die Versicherungsvertreter, die meist für einen einzelnen Versicherer arbeiten. Sie stellen die zweite Gruppe der Vermittler dar.

a) Handeln für den Kunden

Der Versicherungsmakler ist jemand, der die Vermittlung nicht im Auftrag eines Versicherers oder einen Versicherungsvertreter wahrnimmt. Anders ausgedrückt, der Makler arbeitet im Auftrag seines Kunden. Er steht auf und an der Seite seines Kunden. Ein Makler ist seinem Kunden verpflichtet, nicht aber einer oder mehreren Versicherern.

Der Vertreter steht oftmals in einem Abhängigkeitsverhältnis. Damit ist er an die Weisung seines Versicherers gebunden. Die kann auch bis zu Vertriebsvorgaben reichen.

b) Verschwiegenheit / Neutralität

Das, was ein Makler erfährt, bleibt bei ihm. Der Makler setzt sein Wissen – nach Absprache mit seinem Kunden – nur ein, sofern dies zur Erfüllung seines Auftrages notwendig ist.

Anders der Versicherungsvertreter. Als „Augen und Ohren" eines Versicherers ist er verpflichtet, sein erlangtes Wissen an den Versicherer unverzüglich weiterzugeben.

c) Umfang der Leistungen

Alle Versicherungsvermittler haben die Wünsche und Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zu ermitteln. Bei der Problemlösung unterscheiden sich dann Vertreter und Makler. Von einem Makler wird erwartet, dass er den Markt kennt bzw. sich kundig macht und dem Kunden Angebote unterbreitet, die dessen Vorstellungen am nächsten kommen.

Der Vertreter kann nur die Lösungen seiner Gesellschaft anbieten.

d) Leistungen vergleichen

Noch heute gehen viele Kunden davon aus, dass die Leistungen aller Versicherer gleich sind. Dass jeder Versicherer heute aber individuell seine Verträge gestaltet kann, glauben viele Versicherungsnehmer bis heute nicht. Erst ein Leistungsvergleich eines Maklers zeigt die tatsächlichen Unterschiede auf und bewirkt ein Umdenken.

Ab Juli 1994 wurde die monopolistische Struktur aufgelöscht. Davor musste das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen alle Bedingungen und Tarife genehmigen. Die Versicherungsbedingungen waren in allen Sparten gleich. Nur die Prämien waren unterschiedlich. Folglich wurden Versicherungen insbesondere über den Preis verkauft.

Allerdings haben Verbraucher diese gravierende Veränderung, diese sogenannte „Deregulierung", auf dem Versicherungsmarkt kaum mitbekommen. Viele Interessenten glauben bis heute, dass die Versicherungsbedingungen innerhalb einer jeden Sparte (z.B. Hausrat, Rechtsschutz, Unfall etc.) gleich sind.

Die heutigen Leistungen und deren Umfang unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer gravierend. Der Kunde als Nachfrager muss sich daher klarmachen, was er denn wirklich braucht. Wer viel will, der muss auch mehr zahlen. Der Angebotspreis, der nach der traditionellen Auffassung als alleiniges Unterscheidungskriterium galt, ist heute längst durch die individuellen Leistungsvorstellungen der Interessenten abgelöst worden.

e) Sicherheit bei Falschberatung

Jeder Makler braucht, um seine Zulassung dauerhaft aufrechtzuerhalten, zwingend eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 1.230.000,00 je Versicherungsfall (Stand: 29.07.2013).

Bei einem Vertreter haftet sein Versicherer stellvertretend für ihn. Es gibt auch Vertreter, die eine ergänzende Vermögensschadenhaftpflicht für sich selbst abschließen.

f) Verbraucherschutz

Auf Grund seiner Aufgabe und seiner Zuordnung wird der Versicherungsmakler in der Literatur mittlerweile als „Verbraucherschützer" beschrieben. Dies scheint der politischen Willensbildung angemessen.

Fazit:

Daher ist heute jeder Kunde gefordert, sich selbst klar zu machen, welchen Versicherungsschutz er benötigt. Wer kann ihm bei den zahlreichen Alternativen helfen?

Beispiel aus der privaten Haftpflichtversicherung:

Habe ich Schlüssel von anderen Personen? Schlüssel von Freunden oder Nachbarn (z.B. um in der Urlaubszeit Blumen zu gießen)? Schlüssel meines Arbeitgebers? Von den Vereinsräumen? Und was ist, wenn ich diese verliere?

In der Fachsprache spricht man von Risikoanalyse und -minimierung. Genau das ist die Aufgabe eines Versicherungsmaklers.

„Wer nicht fragt, bleibt dumm." So heißt es schon seit 1973 in dem Titellied der Sesamstraße. Fragen kann man am besten in einem Gespräch. Und nur Menschen sprechen miteinander.

Stand: 02.08.2013 - letzte Änderung am 13.08.2014

Geschrieben von Dieter Walinski