Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beiräte

Dieses Angebot richtet sich an Verwaltungsbeiräte in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und dient zu derer finanziellem Schutz. Mit den übernommenen Aufgaben verpflichtet sich jedes Verwaltungsbeiratsmitglied auch, die eingegangene Arbeit sorgfältig zu erledigen.

 Der genaue Arbeitsumfang ist in § 29 WEG Abs. 2 und 3 eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt. Tatsächlich kann es zu abweichenden Auffassungen mit anderen Eigentümern kommen.

 Der Beirat einer WEG prüft den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung. Später stellt sich heraus, dass zum Beispiel einige Handwerkerrechnungen doppelt abgerechnet wurden. Wer kommt für den Schaden auf, der der Gemeinschaft entstanden ist?

Sollte ein Gericht die Auffassung eines klagenden Eigentümers folgen, dann haften alle Beiräte als Gesamtschuldner für den entstandenen Schaden. Dies kann dazu führen, dass der entstandene Schaden dann von allen Beiräten anteilig aus der eigenen Schatulle bezahlt werden muss.

Ältere Tarife der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung enthalten noch Selbstbehalte oder Selbstbeteiligungen. In neueren Tarifen verzichten Versicherer oftmals auf diese Selbstbehalte. Dann ist in den Eigentümerversammlungen kein Diskussion mehr notwendig, wer und ggfs. In welcher Höhe die Eigentümergemeinschaft diese Selbstbehalte übernimmt.

Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können etwaige Haftungsansprüche der Gemeinschaft gegen die Beiräte abgewehrt werden oder bezahlt werden. Unter dem Versicherungsschutz fallen nur die Tätigkeiten, die in dem vorgenannten § 29 WEG enthalten sind. Alle anderen Tätigkeiten sind nicht versichert. Hier haftet im Ernstfall jedes Beiratsmitglied als Privatperson mit seinem gesamten Vermögen.

Jedes Beiratsmitglied kann sich selbst versichern, wenn die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss den Abschluss einer solchen Versicherung für seine Beiräte ablehnt und die Kostenübernahme verweigert.

Deshalb sollten Sie als Beiratsmitglied vorbeugen. Lassen Sie sich schon jetzt unverbindlich beraten, wobei ein Vergleich der Angebote von verschiedenen Anbietern nicht fehlen sollte.

Stand: 21.09.2013

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Geschrieben von Dieter Walinski