Versicherungsschutz für Ersatzzustellungsvertreter in der WEG

Im Rahmen einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte kann jetzt auch ein solcher Schutz für Ersatzzustellungsvertreter und dessen Vertreter erreicht/umgesetzt werden. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist für ab EUR 12,00 pro Jahr zu haben.

Die Aufgabe des Ersatzzustellungsvertreters ist es, alle Eigentümer über eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ihrer WEG-Verwaltung zu informieren. Dazu tritt der Ersatzzustellungsvertreter bzw. dessen Vertreter, in die Aufgaben und Befugnisse ein, die der WEG-Verwaltung als Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer zustehen. So sieht es der Gesetzgeber seit dem 01.07.2007 in § 45 WEG vor. Damit soll das ureigenste Interesse aller Wohnungseigentümer bei einem möglichen Interessenskonflikt mit ihrem Verwalter geschützt werden.

Mit dem plötzlichen Auftreten einer solchen Situation sind verschiedene Arbeiten zu erledigen. Oftmals muss der Ersatzzustellungsvertreter sich sehr kurzfristig notwendiges Wissen beschaffen. Und dies unter erhöhtem Zeitdruck. Ein kleiner Fehler kann zu einem Schaden für die Eigentümergemeinschaft führen. Sollte ein Gericht der Schadensersatzklage eines einzelnen Eigentümers stattgeben, z.B. weil eine Frist nicht eingehalten werden konnte, so haftet der Ersatzzustellungsvertreter mit seinem privaten Vermögen gegenüber der Eigentümergemeinschaft für den entstandenen Schaden.

Die Eigentümer beschließen mit Mehrheitsbeschluss über den Abschluss einer solchen Versicherung als auch über die Kostenübernahme durch die jeweilige Eigentümergemeinschaft auf der Eigentümerversammlung.

Stand: 21.09.2013

 

Geschrieben von Dieter Walinski